Tarifabschluss und Laufzeit
Der neue Mindestlohntarifvertrag für gewerbliche Beschäftigte in der Gebäudereinigung wurde am 15. November 2024 abgeschlossen und tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft. Er hat eine Laufzeit von zwei Jahren bis zum 31. Dezember 2026.
Erhöhung der Mindestlöhne
Lohngruppe 1: Der Stundenlohn für die unterste Lohngruppe (Einstiegsniveau) wird ab dem 1. Januar 2025 auf 14,25 Euro steigen und ab dem 1. Januar 2026 auf 15,00 Euro.
Weitere Lohngruppen: Auch für die anderen Lohngruppen wurden entsprechende Anpassungen vereinbart.
Allgemeinverbindlichkeit
Der Tarifvertrag wird voraussichtlich für alle Unternehmen der Branche gelten, unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband. Dies bedeutet, dass auch Unternehmen mit Sitz im Ausland, die in Deutschland Reinigungsdienstleistungen anbieten, die neuen Mindestlöhne zahlen müssen.
Zusätzliche Kosten für Arbeitgeber
Neben den höheren Mindestlöhnen müssen Arbeitgeber auch mit zusätzlichen Kosten durch die Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge rechnen. Insbesondere die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steigen.
Kontrollen und Sanktionen
Die Einhaltung der neuen Mindestlöhne wird durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls überprüft. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.
Vorteile für Kunden
Die längere Laufzeit des Tarifvertrags von zwei Jahren bietet Kunden mehr Planungssicherheit.
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